Liebe Mitglieder und Eltern, 

der Vorstand des Förderkreises Bodelschwingh-Grundschule Bendorf-Mülhofen e.V. lädt Sie herzlich zur Jahreshauptversammlung am 21.09.2021 um 20:00 Uhr auf dem Schulhof der Bodelschwingh Grundschule ein. Die Einladung mit weiteren Informationen finden Sie hier

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, 

für die Einschulungsfeiern am kommenden Dienstag sind zwei erwachsene Personen und gerne auch Geschwisterkinder zugelassen. Es gilt die 3G-Regel. Testmöglichkeit auch an der Schule. Bitte kommen Sie in diesem Fall etwas früher zur Schule. 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, 

im Rahmen der Aktion "Sicherer Schul- und Kitastart" nach den Sommerferien bietet das Amt für Schule und Sport der Stadtverwaltung Neuwied eine freiwillige Testaktion mit Impfangebot durch das DRK an. 

Wann: Samstag, der 28. August 2021

Wo: Turnhalle der Sonnenlandschule Neuwied (Anmeldung vor Ort von 09:00 bis 10:00 Uhr möglich), Sporthalle Heimbach-Weis (Anmeldung vor Ort von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr möglich) und Sporthalle Niederbieber (Anmeldung vor Ort von 15:00 bis 16:00 Uhr möglich)

Wer: Testmöglichkeit für alle Schulkinder und ihre Familien sowie Impfmöglichkeit für Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren (Impfstoffe: Moderna, Biontech, Johnson & Johnson)

Bitte Personalausweis, Krankenkarte und Imppass mitbringen! Bei Minderjährigen muss ein Sorgeberechtigter anwesend sein. 

Weitere Informationen finden Sie hier

In der Zeit vom 30. August bis zum 10. September sind alle Personen im gesamten Schulgebäude (Unterrichts- und Fachräume, Flure, Gänge und Treppenhäuser, im Verwaltungsbereich, im Lehrerzimmer) verpflichtet, Maske zu tragen. Die Maskenpflicht gilt inzidenzunabhängig auch während des Unterrichts am Platz. Im Freien entfällt die Maskenpflicht. Für Schülerinnen und Schüler der Grundschule werden medizinische Masken empfohlen, es sind aber auch Alltagsmasken zugelassen. Wir bitte alle Eltern dafür Sorge zu tragen, dass alle Schülerinnen und Schüler am ersten Schultag nach den Sommerferien in jedem Fall eine Maske dabeihaben.

Seit dem 1. Juli ist die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler und das Personal  in § 12 der rheinland-pfälzischen Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) geregelt. Danach ist die Teilnahme am Präsenzunterricht nur zulässig für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte, die zweimal in der Woche in der Schule mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet werden oder die zu Beginn des Schultages über einen Nachweis verfügen, dass keine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus vorliegt. Um den Schülerinnen und Schülern einen sicheren Start ins neue Schuljahr zu ermöglichen, wird die aktuell geltende Teststrategie auch nach den Sommerferien fortgeführt. Das bedeutet, dass sich vom 30. August bis zu den Herbstferien weiterhin alle Personen zweimal pro Woche testen müssen, um am Unterricht teilnehmen zu können.